Förderprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz
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Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf
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Fördermitteldatenbank - Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger
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BINE - energiefoerderung.de
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Kfw - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Presseinformation 14.03.2024
Auch im Jahr 2024 soll das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf wieder aufgelegt werden.
Bereits seit 2009 fördert die Stadt verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern. Die Förderung wird für Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke, für die „Beratung zuhause“ der Verbraucherzentrale und den Einbau eines Schlammfilters für Hocheffizienzpumpen gewährt.
Über die bereits bestehenden Möglichkeiten werden im Bereich Klimaschutz Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, PV-Anlagen, steckerfertige PV-Minianlagen und Hocheffizienzpumpen gewährt. Für Zuschüsse von Dämmmaßnahmen und den Fensteraustausch ist zu beachten, dass der Bauantrag des Gebäudes vor dem 01.01.1984 liegen muss. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Mobilitätswende zukünftig Zuschüsse für die Anschaffung eines Lastenrades gezahlt.
Ab dem 01. April 2024 können Zuschüsse für bereits bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude beantragt werden.
Wichtig: Die Förderrichtlinie und der zugehörige Förderantrag sind in Kürze auf der städtischen Homepage unter www.friedrichsdorf.de zu finden. Der Antrag ist vor Kauf/ Durchführung der Maßnahme zu stellen und bei der Stadt Friedrichsdorf per Email unter (foerderungfriedrichsdorf.de), dem Postweg oder über die persönliche Abgabe bei der Information einzureichen. Eigenständig eingeworfene Anträge können nicht berücksichtigt werde.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung auf der Homepage über die genaue Förderbedingung und die Möglichkeiten der Antragstellung.
Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und die Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes (voraussichtlich ab Juni 2024) erfolgen kann.
Antragstellung
- E-Mail (foerderungfriedrichsdorf.de)
- Postweg (Bitte Sendungsnummer bis zum Erhalt des vorläufigen Bewilligungsbescheides verwahren!)
- Persönliche Abgabe bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Rathaus-Information während der Öffnungszeiten.
Richtlinie & Antrag mit DSGVO
- Förderrichtlinien Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (97.8 KB)
- Antragsformblatt - Förderrichtlinien Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (334.2 KB)
Sonstiges:
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Verwendungsnachweis 2024 - Thermische Gebäudehülle (69.8 KB)
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Verwendungsnachweis 2024 - Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahmen (74.3 KB)
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Antrag auf Fristverlängerung - Förderung Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (65.9 KB)
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Dämmwerte zur Förderrichtlinie der Stadt Friedrichsdorf (80.6 KB)
FAQ
- Sie lesen die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Diese ist zwingend zu beachten.
- Sie stellen im Nachgang den Förderantrag über die genannten Wege.
- Ab jetzt dürfen Sie mit der Sie mit der Umsetzung der Maßnahme(n) beginnen. Angebote dürfen bereits vorab eingeholt und Aufträge vergeben werden.
- Sie erhalten einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Friedrichsdorf. Dieser Bescheid stellt die Geldreservierungsbestätigung dar.
- Sie reichen uns nach dem Erhalt des Bescheides und nach Abschluss Ihrer Maßnahme die in der Richtlinie geforderten Unterlagen vollständig, zusammen mit dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ für Ihre Maßnahme ein. Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Stichtag hierfür ist das Antragsdatum.
- Die Stadt Friedrichsdorf prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und, ob die Förderbedingungen der Richtlinie eingehalten werden.
- Sie erhalten von der Stadt den finalen Bewilligungsbescheid. Ihre errechnete Fördersumme wird dann zeitnah automatisch von der Stadt auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
Weitere Informationen in Bezug auf die Förderrichtlinie hier:
Steckerfertige PV-Minianlagen: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Die Verbraucherzentrale informiert hier >>>
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG (Stand 2021*)
Im Rahmen einer Modernisierung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, müssen folgende in der Tabelle angegebene Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht bzw. unterschritten werden: Download >>>
Zum Thema: Die Verbraucherzentrale informiert >>>
Weitere Links zu Datenbanken und anderen Internetseiten zum Thema:
Die Fördermitteldatenbank im Bereich Bauen, Modernisieren und Energie sparen. Alle Förderungen von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.
Förderdatenbank
Förderkompass Hessen
Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen der Altbausanierung sowie zur Wärmedämmung und Verminderung des Energieverbrauchs mit Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen direkt bei der KfW beantragt werden, Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.