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Öffentliche Bekanntmachung
04.05.2024: Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen

Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg)
Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
 
Durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. wurden 
am 24.04.2024 gemäß § 7 des Ortsgerichtsgesetzes 
 
Frau Michaela Landvogt
Schäferstraße 28
61381 Friedrichsdorf
 
und
 
Frau Ute Tjaden
An den Röthen 37
61381 Friedrichsdorf
 
zur Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) für
die Dauer von 10 Jahren ernannt. 
 

Friedrichsdorf, 02.05.2024
 
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung
02.05.2024: Einladung - Jugendvertretung

Jugendvertretung Friedrichsdorf
 
E I N L A D U N G
 
Hiermit lade ich zur 15. öffentlichen Sitzung der Jugendvertretung
 
am Dienstag, 07.05.2024, um 18:15 Uhr,
 
in den kleinen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, 
I. Obergeschoss, Zimmer 107, ein.
 
Tagesordnung:
 
1. Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende
2. Bestimmung der Schriftführertätigkeit gemäß § 7 der Geschäftsordnung
3. Arbeitskreise
    3.1 AK Veranstaltungen
    3.2 AK Öffentlichkeitsarbeit
    3.3 AK Neuwahl
4. Sonstiges
 
Friedrichsdorf, 30.04.2024
 
 
Liberty Laxy
Vorsitzende

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Öffentliche Bekanntmachung
27.03.2024: Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf
 
 
Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte
und des Bestandsverzeichnisses
 
Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachstehend unter
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
 
vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024
 
in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Friedrichsdorf, Rathaus, Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
Montag bis Freitag         8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag   13:30 – 15:30 Uhr 
Donnerstag                   13:30 – 18:00 Uhr
 
öffentlich ausgelegt. 
 
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können während dieser Zeit eingesehen und
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
 
Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
 
In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster
    angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.
 
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt
gemacht.
 
Friedrichsdorf, den 25.03.2024
                                 
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf                                    Lars Keitel, Bürgermeister
 
 

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