Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
- Einladung - Jugendvertretung
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
04.05.2024: Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg)
Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
Durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. wurden
am 24.04.2024 gemäß § 7 des Ortsgerichtsgesetzes
Frau Michaela Landvogt
Schäferstraße 28
61381 Friedrichsdorf
und
Frau Ute Tjaden
An den Röthen 37
61381 Friedrichsdorf
zur Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) für
die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Friedrichsdorf, 02.05.2024
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
02.05.2024: Einladung - Jugendvertretung
Jugendvertretung Friedrichsdorf
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 15. öffentlichen Sitzung der Jugendvertretung
am Dienstag, 07.05.2024, um 18:15 Uhr,
in den kleinen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55,
I. Obergeschoss, Zimmer 107, ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende
2. Bestimmung der Schriftführertätigkeit gemäß § 7 der Geschäftsordnung
3. Arbeitskreise
3.1 AK Veranstaltungen
3.2 AK Öffentlichkeitsarbeit
3.3 AK Neuwahl
4. Sonstiges
Friedrichsdorf, 30.04.2024
Liberty Laxy
Vorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung
27.03.2024: Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf
Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte
und des Bestandsverzeichnisses
und des Bestandsverzeichnisses
Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachstehend unter
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024
in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Friedrichsdorf, Rathaus, Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können während dieser Zeit eingesehen und
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt
gemacht.
gemacht.
Friedrichsdorf, den 25.03.2024
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf Lars Keitel, Bürgermeister